Zuweisungsgehalt

Bereicherungsrecht / GoA · Feld 3 · D-3.03 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Zuweisungsgehalt hat eine Rechtsposition, soweit die Rechtsordnung die wirtschaftliche Verwertung des betroffenen Guts gerade ihrem Inhaber und keinem anderen vorbehält. Das ist keine Eigenschaft des Gutes, sondern eine Frage an die Norm, die die Verwertung zuweist. Ein Verwertungswille ist nicht verlangt: Zugewiesen ist auch das Recht, eine Position nicht zu verwerten.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • wirtschaftliche Verwertung des betroffenen Guts gerade ihrem Inhaber und keinem anderen vorbehält
  • Norm
  • Verwertungswille
  • nicht

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 812 I 1 Alt. 2 BGB · am Gesetz gebildet

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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