Der Wortlaut
Leistung ist jede bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens. Erlangt ist demgegenüber jeder vermögenswerte Vorteil.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- jede
- bewusst
- zweckgerichtet
- Mehrung fremden Vermögens
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
St. Rspr. des BGH zu § 812 I 1 Fall 1 BGB; im Normtext steht das Wort „Leistung“, nicht seine Definition. Die Fassung mit „jede“ ist die gebräuchliche und hier die verbindliche.
Womit er verwechselt wird
Erlangtes Etwas und Leistung sind zwei Prüfungspunkte, nicht einer. Das Erlangte ist der Gegenstand, die Leistung der Weg dorthin — und nur der Weg entscheidet, wer gegen wen kondiziert.
Was beim Weglassen verlorengeht
„Zweckgerichtet” fällt weg, übrig bleibt „Vermögensmehrung”. Damit verschwindet der Zweck, an dem im Dreiecksverhältnis die ganze Zuordnung hängt.
Gleichwertig formuliert
„Leistung ist“ ↔ „Unter einer Leistung versteht man“