Der Wortlaut
Der Wert einer Nutzung, die üblicherweise gegen Entgelt eingeräumt wird, ist der Betrag, den ein vernünftiger Rechtsinhaber gefordert und ein vernünftiger Nutzer gezahlt hätte. Die Lizenzanalogie ist keine Anspruchsgrundlage, sondern eine Methode der Wertbestimmung; einen Zuschlag für die Eigenmacht kennt § 818 II BGB nicht, und der Gewinn des Nutzers gehört nicht dazu.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- gegen Entgelt
- vernünftiger Rechtsinhaber gefordert
- vernünftiger Nutzer gezahlt
- keine Anspruchsgrundlage
- Methode der Wertbestimmung
- Zuschlag für die Eigenmacht
- Gewinn
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
§ 818 II BGB · am Gesetz gebildet