Der Wortlaut
Nach dem Abstraktionsprinzip ist die Wirksamkeit der Verfügung von der Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts unabhängig: Die Übereignung bleibt wirksam, auch wenn der Kaufvertrag nichtig oder vernichtet ist; rückabgewickelt wird dann nicht dinglich, sondern über § 812 I 1 Alt. 1 BGB. Es greift nicht bei Fehleridentität — wenn derselbe Mangel beide Geschäfte erfasst.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- Wirksamkeit der Verfügung von der Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts unabhängig
- nichtig oder vernichtet
- nicht dinglich, sondern über § 812 I 1 Alt. 1 BGB
- Fehleridentität
- derselbe Mangel beide Geschäfte erfasst