Die Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis

Bereicherungsrecht / GoA · Feld 3 · D-3.06 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

„Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

  1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
  2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
  3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
  4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient“ (§ 23 I KunstUrhG). Die Befugnis erstreckt sich nicht auf eine Verbreitung, „durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten … verletzt wird“ (§ 23 II KunstUrhG).

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte
  • nur als Beiwerk
  • Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen
  • nicht auf Bestellung
  • höheren Interesse der Kunst
  • durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten
  • verletzt wird

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 23 KunstUrhG · Gesetzeswortlaut

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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