Das Recht am eigenen Bild

Bereicherungsrecht / GoA · Feld 3 · D-3.05 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden“ (§ 22 S. 1 KunstUrhG). Die Vorschrift weist die Verwertung des eigenen Bildnisses dem Abgebildeten zu; neben ihr stehen die vermögenswerten Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden
  • Verwertung des eigenen Bildnisses
  • vermögenswerten Bestandteile

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 22 S. 1 KunstUrhG · Gesetzeswortlaut

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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