Der Wortlaut
Ein Austauschvertrag ist sittenwidrig, wenn zu einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hinzutritt. Verwerflich handelt, wer die Schwäche oder Unkenntnis der anderen Seite erkannt und für sich genutzt hat. Beide Bausteine müssen stehen.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- besonders grobes Missverhältnis
- verwerfliche Gesinnung
- des Begünstigten
- erkannt und genutzt
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
St. Rspr. des BGH zu § 138 I BGB. Eine Prozentgrenze schreibt das Gesetz nicht vor. Die Faustzahl — besonders grobes Missverhältnis, wenn der Wert der Leistung annähernd doppelt so hoch ist wie der der Gegenleistung — ist für Grundstücksgeschäfte entwickelt; dort wird die verwerfliche Gesinnung dann widerleglich vermutet. Für Werk- und Dienstleistungen gibt es keine belegte Grenze, dort taugt die Zahl nur als Indiz.
Was beim Weglassen verlorengeht
Es wird nur der Preis verglichen. Ohne den Vergleichsmaßstab — die übliche Vergütung für genau diese Leistung — und ohne den Satz zur Gesinnung ist das die halbe Prüfung.
Gleichwertig formuliert
„Ein Austauschvertrag ist sittenwidrig, wenn“ ↔ „Sittenwidrig ist ein Austauschvertrag, bei dem“