Sittenwidrigkeit (§ 138 I BGB)

BGB AT · Feld 7 · D-7.08 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Sittenwidrig ist ein Rechtsgeschäft, das gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts. Subjektiv genügt die Kenntnis der Tatsachen, die das Geschäft sittenwidrig machen; ein Bewusstsein der Sittenwidrigkeit ist nicht erforderlich.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden
  • Zeitpunkt der Vornahme
  • Kenntnis der Tatsachen

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

St. Rspr. des BGH zu § 138 I BGB. Der volle Obersatz stellt zusätzlich auf den aus Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter ab; beide Fassungen sind richtig, die kurze reicht in der Klausur.

Womit er verwechselt wird

§ 138 II BGB ist der engere Tatbestand mit vier benannten Schwächelagen und der Ausbeutung. Prüf ihn zuerst; scheiterst du am subjektiven Teil, trägt noch Absatz 1.

Was beim Weglassen verlorengeht

„Billig und gerecht Denkenden” wird zu „vernünftig Denkenden”. Und der subjektive Satz fehlt fast immer — dann steht die Prüfung auf einem Bein.

Gleichwertig formuliert

„Sittenwidrig ist ein Rechtsgeschäft, das“ ↔ „Gegen die guten Sitten verstößt ein Rechtsgeschäft, das“

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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