Der Wortlaut
Knebelung liegt vor, wenn dem Sicherungsgeber durch Umfang und Ausgestaltung der Sicherheiten die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit so weitgehend genommen wird, dass er seine unternehmerische Selbständigkeit verliert und nur noch fremdbestimmt für den Sicherungsnehmer wirtschaftet.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- Umfang und Ausgestaltung der Sicherheiten
- wirtschaftliche Bewegungsfreiheit so weitgehend genommen
- unternehmerische Selbständigkeit verliert
- nur noch fremdbestimmt für den Sicherungsnehmer