Gläubigergefährdung (§ 138 I BGB)

Sachenrecht · Feld 4 · D-4.08 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Gläubigergefährdung liegt vor, wenn sich ein Geldgeber das Vermögen des Schuldners unsichtbar in einem Umfang übertragen lässt, der anderen Gläubigern einen Kreditschein vorspiegelt, den die verbliebene Substanz nicht deckt, und er deren Schädigung zumindest in Kauf nimmt. Die Grenze verläuft beim ernsthaften Sanierungskredit.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Vermögen des Schuldners unsichtbar in einem Umfang übertragen
  • Kreditschein
  • Schädigung zumindest in Kauf nimmt
  • ernsthaften Sanierungskredit

Fundstellen

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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