Sicherungsabrede (Sicherungsvertrag)

Sachenrecht · Feld 4 · D-4.02 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Sicherungsabrede ist der schuldrechtliche Vertrag, der den Sicherungszweck festlegt. Sie ist zugleich der Rechtsgrund der Übereignung, das Besitzmittlungsverhältnis des § 868 BGB und die Bindung im Innenverhältnis: Nach außen ist der Sicherungsnehmer Volleigentümer mit allen Befugnissen des § 903 BGB, nach innen darf er das Eigentum nur zur Sicherung gebrauchen — fiduziarisches Eigentum.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Sicherungszweck
  • Rechtsgrund
  • Besitzmittlungsverhältnis
  • Bindung im Innenverhältnis
  • Volleigentümer
  • nur zur Sicherung
  • fiduziarisches Eigentum

Fundstellen

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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