Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

BGB AT · Feld 2 · D-2.09 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben ist ein Schreiben, mit dem ein Kaufmann im Anschluss an Vertragsverhandlungen den Inhalt eines Vertrags festhält, den er für bereits geschlossen hält.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • im Anschluss an Vertragsverhandlungen
  • Inhalt eines Vertrags festhält
  • für bereits geschlossen hält

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

Gewohnheitsrecht, gestützt auf den Handelsbrauch, auf den § 346 HGB verweist, und auf § 242 BGB. Auf die Überschrift kommt es nicht an; auch ein Schreiben mit dem Wort „Auftragsbestätigung“ kann eines sein (BGH, Urteil vom 09.07.1970 – VII ZR 70/68).

Womit er verwechselt wird

Die Auftragsbestätigung als Annahme. Entscheidend ist nicht die Überschrift, sondern ob der Absender den Vertrag für schon geschlossen halten durfte. Durfte er es, bindet das Schweigen; wusste er, dass sein Schreiben den Vertrag erst schließt, bindet es nicht.

Was beim Weglassen verlorengeht

„Den er für bereits geschlossen hält” fällt weg. Damit wird jedes nachgeschickte Papier zum Bestätigungsschreiben, und Schweigen bindet dort, wo es nichts zu bestätigen gab. Von den sechs Voraussetzungen wird am häufigsten die Redlichkeit übersehen.

Gleichwertig formuliert

„festhält“ ↔ „wiedergibt“

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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