Der Wortlaut
Eine invitatio ad offerendum ist die bloße Aufforderung an einen anderen, seinerseits ein Angebot abzugeben; ihr fehlt der Rechtsbindungswille.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- bloße Aufforderung
- seinerseits ein Angebot abzugeben
- fehlt der Rechtsbindungswille
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
Womit er verwechselt wird
Antrag ad incertas personas — beim Warenautomaten und an der freigeschalteten Zapfsäule liegt ein echter, an jeden Bedienenden gerichteter Antrag vor. Der Unterschied ist der Grund: Wo der Vorrat begrenzt ist und die Person des Kunden geprüft werden soll, bleibt es bei der invitatio; wo beides wegfällt, kippt es.
Was beim Weglassen verlorengeht
Aus der Auslegungsfrage wird eine Formel — „Warenauslage ist immer invitatio”. Damit fehlt die Begründung, an der die Punkte hängen, und die Fälle, in denen es kippt, werden übersehen.
Gleichwertig formuliert
„Aufforderung“ ↔ „Einladung“