Verkehrssitte

BGB AT · Feld 1 · D-1.11 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Verkehrssitte ist die im Verkehr der beteiligten Kreise tatsächlich herrschende Übung.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • im Verkehr der beteiligten Kreise
  • tatsächlich herrschende
  • Übung

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

H. L. und st. Rspr. des BGH zu §§ 157, 242 BGB; die Vorschriften nennen die Verkehrssitte, ohne sie zu definieren.

Womit er verwechselt wird

Handelsbrauch — dieselbe Erscheinung, aber nur im Verkehr der beteiligten Kaufleute und mit der zusätzlichen Anforderung gleichmäßiger und einheitlicher Übung. Auf ihn verweist § 346 HGB, die Verkehrssitte steht in § 157 BGB.

Was beim Weglassen verlorengeht

Aus der „tatsächlich herrschenden Übung” wird eine „übliche Regel”. Damit rutscht die Verkehrssitte in die Nähe des Gewohnheitsrechts, und man argumentiert mit ihr, als binde sie von selbst — sie bindet aber nur über die Auslegung.

Gleichwertig formuliert

„Verkehrssitte ist“ ↔ „Unter der Verkehrssitte versteht man“

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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