Der Wortlaut
„Der Kondiktionssperre nach § 817 Satz 2 BGB können ausnahmsweise der Grund und der Schutzzweck der Nichtigkeitssanktion (§ 138 Abs. 1 BGB) – hier: sittenwidriger, nach dem Schneeballsystem organisierter ‚Schenkkreis‘ – entgegenstehen.“ Den Maßstab gibt damit der Schutzzweck der verletzten Norm, nicht die Härte des Ergebnisses. Den Hebel nennt der Leitsatz nicht; das Werk führt ihn als § 242 BGB (die Gegenauffassung reduziert § 817 S. 2 BGB teleologisch – am Ergebnis ändert die Einkleidung nichts).
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- ausnahmsweise
- Grund und der Schutzzweck der Nichtigkeitssanktion
- entgegenstehen
- Schutzzweck der verletzten Norm
- Hebel
- § 242 BGB
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
§ 817 S. 2 BGB · Rechtsprechungsformel, BGH, Urt. v. 10.11.2005 – III ZR 72/05