Die Ausnahme von der Kondiktionssperre

Bereicherungsrecht / GoA · Feld 7 · D-7.06 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

„Der Kondiktionssperre nach § 817 Satz 2 BGB können ausnahmsweise der Grund und der Schutzzweck der Nichtigkeitssanktion (§ 138 Abs. 1 BGB) – hier: sittenwidriger, nach dem Schneeballsystem organisierter ‚Schenkkreis‘ – entgegenstehen.“ Den Maßstab gibt damit der Schutzzweck der verletzten Norm, nicht die Härte des Ergebnisses. Den Hebel nennt der Leitsatz nicht; das Werk führt ihn als § 242 BGB (die Gegenauffassung reduziert § 817 S. 2 BGB teleologisch – am Ergebnis ändert die Einkleidung nichts).

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • ausnahmsweise
  • Grund und der Schutzzweck der Nichtigkeitssanktion
  • entgegenstehen
  • Schutzzweck der verletzten Norm
  • Hebel
  • § 242 BGB

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 817 S. 2 BGB · Rechtsprechungsformel, BGH, Urt. v. 10.11.2005 – III ZR 72/05

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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