Der Wortlaut
Geleistet im Sinne des § 817 S. 2 BGB ist beim Darlehen nicht das Kapital, das nach der Abrede ohnehin zurückfließen soll, sondern die Überlassung auf Zeit. Nur sie ist dem Empfänger endgültig zugewendet; das Kapital bleibt kondizierbar, und für die Zeit nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit greift die Sperre nicht mehr.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- Kapital
- ohnehin zurückfließen
- Überlassung auf Zeit
- endgültig
- nach
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
§ 817 S. 2 BGB · am Gesetz gebildet