Verstoß durch die Annahme

Bereicherungsrecht / GoA · Feld 7 · D-7.03 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

„War der Zweck einer Leistung in der Art bestimmt, dass der Empfänger durch die Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen hat, so ist der Empfänger zur Herausgabe verpflichtet“ (§ 817 S. 1 BGB). Der Verstoß muss in dem liegen, wofür geleistet wurde, nicht bloß im Umfeld des Geschäfts.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • War der Zweck einer Leistung in der Art bestimmt
  • durch die Annahme
  • gesetzliches Verbot
  • guten Sitten
  • wofür geleistet wurde

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 817 S. 1 BGB · Gesetzeswortlaut

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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