Gemeinschaftliches Testament

Erbrecht · 1. Staatsexamen · Feld 4 · D-4.01 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

„Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden“ (§ 2265 BGB). „Zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments nach § 2247 genügt es, wenn einer der Ehegatten das Testament in der dort vorgeschriebenen Form errichtet und der andere Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig mitunterzeichnet“ (§ 2267 S. 1 BGB). Bis zum Tod des Erstversterbenden sind es zwei Testamente in einer Urkunde.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • nur von Ehegatten
  • genügt es, wenn einer der Ehegatten das Testament in der dort vorgeschriebenen Form errichtet und der andere Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig mitunterzeichnet
  • zwei Testamente in einer Urkunde

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§§ 2265, 2267 BGB · Gesetzeswortlaut

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