Eigenhändigkeit

Erbrecht · 1. Staatsexamen · Feld 2 · D-2.04 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Eigenhändig geschrieben ist die Erklärung, die die individuellen Schriftzüge des Erblassers trägt. Maschinenschrift, Ausdruck, Stempel und die Hand eines Dritten scheiden aus, auch wenn der Erblasser darunter unterschreibt. Eine stützende Schreibhilfe ist unschädlich, solange sie die Schriftzüge nicht bestimmt. Gleichgültig sind Beschreibstoff, Schreibgerät, Sprache, Überschrift und Aufbewahrungsort.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • die individuellen Schriftzüge des Erblassers
  • Maschinenschrift, Ausdruck, Stempel und die Hand eines Dritten
  • stützende
  • die Schriftzüge nicht bestimmt
  • Gleichgültig

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 2247 I BGB · am Gesetz gebildet

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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