Der Wortlaut
Eigenhändig geschrieben ist die Erklärung, die die individuellen Schriftzüge des Erblassers trägt. Maschinenschrift, Ausdruck, Stempel und die Hand eines Dritten scheiden aus, auch wenn der Erblasser darunter unterschreibt. Eine stützende Schreibhilfe ist unschädlich, solange sie die Schriftzüge nicht bestimmt. Gleichgültig sind Beschreibstoff, Schreibgerät, Sprache, Überschrift und Aufbewahrungsort.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- die individuellen Schriftzüge des Erblassers
- Maschinenschrift, Ausdruck, Stempel und die Hand eines Dritten
- stützende
- die Schriftzüge nicht bestimmt
- Gleichgültig
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
§ 2247 I BGB · am Gesetz gebildet