Besitzkonstitut (§ 930 BGB)

Sachenrecht · Feld 2 · D-2.04 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Ist der Eigentümer im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbart wird, vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt. Erforderlich ist ein konkretes Besitzmittlungsverhältnis im Sinne des § 868 BGB; eine leere Formel genügt nicht.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Ist der Eigentümer im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbart wird, vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt.
  • konkretes
  • leere Formel

Fundstellen

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