Der Wortlaut
Geheißperson ist, wer auf Weisung eines anderen den Besitz überträgt oder entgegennimmt, ohne dessen Besitzdiener oder Besitzmittler zu sein; sie muss die Weisung kennen und befolgen. Sie kann auf der Veräußerer- wie auf der Erwerberseite stehen; treffen beide zusammen, vollzieht ein einziger Realakt zwei Übereignungen nacheinander (doppelter Geheißerwerb).
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- auf Weisung eines anderen
- überträgt oder entgegennimmt
- Besitzdiener oder Besitzmittler
- Weisung kennen und befolgen
- Veräußerer-
- Erwerberseite
- ein einziger Realakt zwei Übereignungen nacheinander