Der Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung (§§ 1192 I, 1147 BGB)

Prüfungsschema · Sachenrecht · Erstes Staatsexamen

Wann du dieses Schema aufschlägst

Immer dann, wenn der Gläubiger aus dem Grundstück vorgehen will. Erkennungszeichen ist die Fallfrage: „Kann B die Duldung der Zwangsvollstreckung verlangen?“ oder „Wird die Klage Erfolg haben?“ — und nicht „Kann B Zahlung verlangen?“. Die Grundschuld gibt keinen Zahlungsanspruch gegen den Eigentümer; sie gibt Befriedigung aus dem Grundstück, §§ 1192 I, 1147 BGB. Wer das verwechselt, prüft eine Anspruchsgrundlage, die es nicht gibt.

Das zweite Erkennungszeichen steht am Ende des Sachverhalts: Wenn dort ein Vollstreckungsbescheid, eine notarielle Urkunde mit Unterwerfungserklärung oder ein Versteigerungstermin auftaucht, ist die Aufgabe prozessual gemeint, und du brauchst zusätzlich die Rechtsbehelfe — § 767 ZPO für den Eigentümer, § 771 ZPO für den Dritten. Bei der Hypothek gilt dasselbe Schema mit zwei Ergänzungen; dann arbeitest du zusätzlich mit S-9.01.

Der Aufbau

4 Normen im Überblick

Schemata, die daran hängen

Weitere Schemata in Feld 10

Dieses Schema kannst du hier lesen, so oft du willst. Bei ALEX – Tutor füllst du es als Lückenschema aus, und die Punkte, die dabei gefehlt haben, kommen von selbst wieder — nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Dazu ein Fehlerprotokoll aus dem, was du wirklich danebenhattest, und eine Korrektur für deine eigene Klausur. Kostenlos anmelden.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.