E-7.7 · Fluchtgefahr, § 112 II Nr. 2 StPO

Strafrecht I · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Examenstreffer: Haftbefehl und Haftgründe, insbesondere Fluchtgefahr § 112 II Nr. 2 StPO war in 11 von 38 dokumentierten Terminen tragend (zuletzt 2024/II, 2023/II, 2023/I). Erscheint in drei Rollen: Antrag auf Erlass, Aufrechterhaltung und Aufhebung. Die Fluchtgefahr wird dabei fast immer über Straferwartung, Wohnsitz, Arbeit und familiäre Bindungen ausgetragen. Grundlage der Auswertung

Dieses Modul ist gesperrt

Du hast dein freies Modul schon geöffnet — hier geht es zurück. Alle 30 Tage kannst du ein neues frei lesen.

Der ganze Lehrstoff, die Übungsfälle, die Klausurkorrektur und der Lernplan stehen nach der Anmeldung offen — die ersten Wochen vollständig kostenlos.

Kostenlos anmelden

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema