Gesamtschuld oder nicht? Vier Konstellationen (§ 840 BGB, § 426 BGB, § 774 BGB)

Schuldrecht AT · Schuldverhältnis und Leistungsstörung · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Vier Konstellationen, die alle so aussehen, als stünden zwei für dieselbe Summe ein. Nur eine ist eine Gesamtschuld.

gleichstufig?warumAusgleich läuft über
Zwei Nebentäterjabeide schulden endgültig, § 840 I BGB§ 426 I 1, II 1 BGB
Bürge und Hauptschuldnerneinder Bürge steht für eine fremde Schuld ein, § 765 I BGB§ 774 I 1 BGB
Versicherer des Geschädigten und Schädigerneinder Versicherer sichert das Risiko ab, er verursacht es nicht§ 86 I 1 VVG
Unterhaltspflichtiger und SchädigerneinUnterhalt ist Vorsorge, §§ 1601, 1610 II BGBkein Ausgleich nach § 426 BGB; der Schädiger bleibt voll verpflichtet (§ 843 IV BGB)

Der Test: Soll der eine nur einspringen, bis der andere zahlt, oder nur für dessen Ausfall einstehen? Dann steht er eine Stufe tiefer. Gleichstufig sind beide nur, wenn jeder den Gläubiger endgültig befriedigen soll; wer im Verhältnis zueinander welchen Teil trägt, entscheidet erst der Innenausgleich.

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