E-2.31 · § 2255 BGB: Widerruf durch Vernichtung

Erbrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Examenstreffer: Der Widerruf durch Vernichtung war unter anderem in den Terminen Juni 2008, Juni 2009 und November 2015 tragend – dort in der Gestalt des zerrissenen und wieder zusammengeklebten Testaments und der bloßen Kopie. Grundlage der Auswertung

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