E-2.6 · Ort und Datum: § 2247 II, V BGB

Erbrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 2 Übungsfragen dazu

§ 2247 II BGB verlangt vom Erblasser die Angabe von Ort und Tag der Errichtung – das ist eine Sollvorschrift, ihr Fehlen macht das Testament nicht formunwirksam. Die Sanktion steckt allein in § 2247 V 1 BGB: Fehlt die Zeitangabe und ergeben sich daraus Zweifel über die Gültigkeit, ist das Testament nur als gültig anzusehen, wenn sich die nötigen Feststellungen über den Errichtungszeitpunkt anderweitig treffen lassen. § 2247 V 2 BGB gilt entsprechend für die fehlende Ortsangabe.

💡 Merke
Undatiert heißt nicht unwirksam – undatiert heißt beweisbelastet.

Zu diesem Modul gehören 2 Übungsfragen mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

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