Ohne-Rechnung-Abrede

Schuldrecht BT · Feld 5 · D-5.16 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Ohne-Rechnung-Abrede ist die Vereinbarung, die Werkleistung ganz oder teilweise ohne Rechnung und ohne Abführung der Umsatzsteuer abzuwickeln. Sie erfasst den Vertrag auch dann, wenn sie erst nachträglich getroffen wird: Ein zunächst nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßender Vertrag kann auch dann nichtig sein, wenn er nachträglich so abgeändert wird, dass er nunmehr von dem Verbot erfasst wird; das setzt voraus, dass der Unternehmer vorsätzlich verstößt und der Besteller das kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt. Die Rückforderung ist beiden Seiten versperrt (§ 817 S. 2 BGB), auch dem Besteller.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • ohne Rechnung und ohne Abführung der Umsatzsteuer
  • auch dann
  • erst nachträglich
  • nachträglich so abgeändert
  • nunmehr von dem Verbot erfasst
  • Unternehmer vorsätzlich verstößt
  • Besteller das kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt
  • § 817 S. 2 BGB

Fundstellen

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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