Unbestellte Leistungen

Bereicherungsrecht / GoA · Feld 0 · D-0.06 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

„Durch die Lieferung beweglicher Sachen … (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat“ (§ 241a I BGB). Ausgeschlossen ist jeder Anspruch, auch der aus § 812 BGB; die Rückausnahme steht im Gesetz, § 241a II BGB.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Lieferung beweglicher Sachen
  • Erbringung sonstiger Leistungen
  • Unternehmer
  • Verbraucher
  • Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet
  • nicht bestellt
  • jeder
  • Rückausnahme

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 241a I BGB · Gesetzeswortlaut

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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