Nichtleistungskondiktion

Bereicherungsrecht / GoA · Feld 0 · D-0.04 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

„Wer … in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet“ (§ 812 I 1 Alt. 2 BGB). Sie erfasst jeden Erwerb, der nicht auf einer Leistung beruht; ihre Fallgruppen sind die Eingriffs-, die Verwendungs- und die Rückgriffskondiktion.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • in sonstiger Weise auf dessen Kosten
  • ohne rechtlichen Grund erlangt
  • nicht auf einer Leistung
  • Eingriffs-
  • Verwendungs-
  • Rückgriffskondiktion

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 812 I 1 Alt. 2 BGB · Gesetzeswortlaut

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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