Condictio ob causam finitam

Bereicherungsrecht / GoA · Feld 0 · D-0.03 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Die Herausgabepflicht „besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt“ (§ 812 I 2 Alt. 1 BGB). Der Rechtsgrund bestand bei der Leistung und ist nachträglich entfallen – durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung, durch Zweckerreichung oder durch ein Gestaltungsrecht, das nur für die Zukunft wirkt.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • rechtliche Grund später wegfällt
  • bestand bei der Leistung
  • nachträglich
  • auflösenden Bedingung
  • nur für die Zukunft

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 812 I 2 Alt. 1 BGB · Gesetzeswortlaut

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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