Scheinbestandteil

Bereicherungsrecht / GoA · Feld 4 · D-4.02 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

„Zu den Bestandteilen eines Grundstücks gehören solche Sachen nicht, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind“ (§ 95 I 1 BGB). Maßgeblich ist der Zweck im Zeitpunkt der Verbindung; das Eigentum bleibt beim bisherigen Eigentümer, und es gilt § 985 BGB.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • nicht
  • nur zu einem vorübergehenden Zweck
  • verbunden
  • im Zeitpunkt der Verbindung

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 95 I 1 BGB · Gesetzeswortlaut

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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