Der Wortlaut
Verwendungen sind alle Vermögensaufwendungen, die der Sache zugutekommen sollen, auch wenn sie die Sache grundlegend verändern. Der enge Verwendungsbegriff, der nur substanzerhaltende Aufwendungen erfasste, ist aufgegeben.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- alle Vermögensaufwendungen, die der Sache zugutekommen sollen
- auch wenn sie die Sache grundlegend verändern
- enge
- substanzerhaltende
- aufgegeben
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
§§ 994 ff. BGB · Rechtsprechungsformel, BGH, Urt. v. 14.03.2025 – V ZR 153/23