Der Wortlaut
Geltungserhaltende Reduktion heißt, eine unwirksame Klausel auf das gerade noch zulässige Maß zurückzuführen. Sie findet nach st. Rspr. des BGH nicht statt: Die Klausel entfällt ganz, an ihre Stelle tritt nach § 306 II BGB das Gesetz. Das einzige Korrektiv ist der Blue-Pencil-Test — enthält eine Bestimmung zwei sachlich selbständige Regelungen, bleibt die unbedenkliche stehen.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- gerade noch zulässige Maß
- findet nicht statt
- entfällt ganz
- § 306 II BGB
- zwei sachlich selbständige Regelungen
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
Womit er verwechselt wird
§ 139 BGB — dort fällt bei Teilnichtigkeit im Zweifel das ganze Geschäft; § 306 I BGB kehrt das um. Im Dreischritt des AGB-Rechts kommt § 139 BGB nicht vor.
Was beim Weglassen verlorengeht
Der Blue-Pencil-Test wird als kleine geltungserhaltende Reduktion behandelt. Er ist keine: Er streicht nur, er formuliert nicht um. Der zweite Fehler ist die Rechtsfolgenprüfung in einem Halbsatz — damit fehlt die Antwort auf die gestellte Frage: Was gilt jetzt?
Gleichwertig formuliert
„zurückzuführen“ ↔ „zu beschränken“