Geltungserhaltende Reduktion und Blue-Pencil-Test

BGB AT · Feld 3 · D-3.09 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Geltungserhaltende Reduktion heißt, eine unwirksame Klausel auf das gerade noch zulässige Maß zurückzuführen. Sie findet nach st. Rspr. des BGH nicht statt: Die Klausel entfällt ganz, an ihre Stelle tritt nach § 306 II BGB das Gesetz. Das einzige Korrektiv ist der Blue-Pencil-Test — enthält eine Bestimmung zwei sachlich selbständige Regelungen, bleibt die unbedenkliche stehen.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • gerade noch zulässige Maß
  • findet nicht statt
  • entfällt ganz
  • § 306 II BGB
  • zwei sachlich selbständige Regelungen

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

St. Rspr. des BGH zu §§ 306, 307 BGB; im Gesetz steht der Begriff nicht.

Womit er verwechselt wird

§ 139 BGB — dort fällt bei Teilnichtigkeit im Zweifel das ganze Geschäft; § 306 I BGB kehrt das um. Im Dreischritt des AGB-Rechts kommt § 139 BGB nicht vor.

Was beim Weglassen verlorengeht

Der Blue-Pencil-Test wird als kleine geltungserhaltende Reduktion behandelt. Er ist keine: Er streicht nur, er formuliert nicht um. Der zweite Fehler ist die Rechtsfolgenprüfung in einem Halbsatz — damit fehlt die Antwort auf die gestellte Frage: Was gilt jetzt?

Gleichwertig formuliert

„zurückzuführen“ ↔ „zu beschränken“

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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