Der Wortlaut
Starr ist ein Fristenplan, der die Renovierungspflicht an feste Zeitabstände ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung knüpft — kenntlich an Wendungen wie „spätestens“ oder an bloßen Jahreszahlen. Er benachteiligt den Mieter unangemessen (§ 307 I 1, II Nr. 1 BGB), weil er ihn unabhängig vom eigenen Verbrauch verpflichtet. Als Richtlinie gefasst — „in der Regel“, „soweit der Zustand es erfordert“ — hält der Plan stand.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- feste Zeitabstände ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand
- „spätestens“
- unabhängig vom eigenen Verbrauch
- Richtlinie
- „in der Regel“, „soweit der Zustand es erfordert“