Der Wortlaut
Summierungseffekt heißt, dass mehrere je für sich wirksame Klauseln in ihrem Zusammenwirken eine unangemessene Benachteiligung ergeben; geprüft wird die Gesamtbelastung des Mieters. Rechtsfolge ist der Wegfall beider Klauseln, nicht die Auswahl einer von ihnen — eine Auswahl wäre geltungserhaltende Reduktion, die § 306 I, II BGB nicht kennt.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- mehrere je für sich wirksame Klauseln
- Zusammenwirken
- Gesamtbelastung
- beider Klauseln
- geltungserhaltende Reduktion