· Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Die Kammer hat entschieden: Die Klage des K gegen die Nutzungsuntersagung des Landratsamts hat Erfolg, die gegen die Gebührenziffer über 250 Euro nicht. Der Bearbeitervermerk verlangt ein vollständiges Urteil mit Nebenentscheidungen und Streitwertbeschluss. Die Vorsitzende R diktiert die Entscheidungsgründe und fragt, was wohin gehört.
Die Gründe beginnen mit einem Ergebnissatz vor der ersten Gliederungsziffer; unter III stehen Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit.
Der Streitwert gehört als letzter Satz in den Abschnitt III der Entscheidungsgründe, gleich hinter den Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit.
Der Satz „Ob das Vorhaben zusätzlich gegen Art. 6 BayBO verstößt, kann offenbleiben“ gehört nicht in eine stattgebende Entscheidung.
Folgt die Kammer der Begründung des Bescheids, darf sie von einer weiteren Darstellung absehen — sie muss es dann aber feststellen.
Der letzte Satz der Begründetheit steht im Präsens, weil das Urteil die Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung beschreibt.
Der Abschnitt III kommt hier mit zwei Sätzen aus, und jeder von ihnen nennt zu seinem Ausspruch die tragende Norm.
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