Erledigt, und wer zahlt

· Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Das Landratsamt hebt den angefochtenen Bescheid während des Verfahrens auf, weil es ihn für rechtswidrig hält. K erklärt die Hauptsache für erledigt; der Schriftsatz wird dem Beklagten am 5. Oktober 2026 zugestellt, ein Hinweis des Gerichts unterbleibt. Der Beklagte schweigt drei Wochen.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Nach übereinstimmender Erledigungserklärung entscheidet das Gericht über die Kosten nach billigem Ermessen und durch Beschluss.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Halbsatz „außer in den Fällen des § 113 Abs. 1 Satz 4“ steht nicht im Gesetz; er ist eine Ableitung der Rechtsprechung.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Schweigt der Beklagte länger als zwei Wochen, gilt die Hauptsache auch ohne seine eigene Erklärung als erledigt.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Kostenbeschluss nach § 161 II VwGO ist stets zu begründen, obwohl er unanfechtbar ist.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Bei der Untätigkeitsklage bleibt es beim billigen Ermessen; § 161 III VwGO gibt dem Gericht nur eine Auslegungshilfe.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Beschluss trägt drei Ziffern und einen Begründungssatz, der das billige Ermessen ausfüllt.

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