· Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Die Anfechtungsklage des K gegen den Freistaat hat vollen Erfolg. Der Streitwert beträgt 5.000 Euro; K war anwaltlich vertreten, es ist mündlich verhandelt worden, der Beklagte hat sich durch eigene Beschäftigte vertreten lassen. In einem zweiten Verfahren desselben Tages liegen die Dinge ebenso, nur beträgt der Streitwert 2.000 Euro.
§ 167 I 1 VwGO verweist auf das Achte Buch der ZPO; § 167 II VwGO nennt nur Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen.
§ 708 Nr. 11 ZPO hat zwei Wertgrenzen: 1.250 Euro in der Hauptsache und 1.500 Euro beim reinen Kostentitel.
Der Kostentitel des K bleibt bei einem Streitwert von 5.000 Euro unter der Grenze von 1.500 Euro.
Übersteigt der Kostentitel 1.500 Euro, wird gegen Sicherheit für vollstreckbar erklärt, und die Abwendungsbefugnis entfällt.
Im zweiten Verfahren mit dem Streitwert 2.000 Euro bleibt der Kostentitel unter der Grenze; dort gilt § 708 Nr. 11 mit § 711 ZPO.
Die Abwendungsbefugnis darf als Kann-Formel geschrieben werden, weil das Gericht auch insoweit Ermessen hat.
§ 713 ZPO bleibt im Verwaltungsprozess ohne praktische Bedeutung, weil gegen jedes Urteil des Verwaltungsgerichts zumindest der Zulassungsantrag eröffnet ist.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.