· Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Das Landratsamt untersagt K die Nutzung einer Halle; die Kammer weist die Klage in vollem Umfang ab. Der erste Verhandlungstermin musste vertagt werden, weil K eine Urkunde erst im Termin vorgelegt hatte. In einem zweiten Verfahren hat der Beklagte den Anspruch sofort anerkannt, ohne zur Klage Anlass gegeben zu haben.
§ 154 I VwGO knüpft allein an das Unterliegen an; ob der Beklagte Anlass zur Klage gegeben hat, ist dafür ohne Bedeutung.
Hätte K obsiegt, wäre nach der Kostenziffer des Tenors das Landratsamt Kostenschuldner, weil es den angefochtenen Bescheid erlassen hat.
§ 154 VwGO hat drei Absätze; weitere Kostenfolgen finden sich erst in den §§ 155 ff. VwGO.
Die Kosten der Vertagung kann die Kammer dem K schon nach § 154 I VwGO auferlegen; einer weiteren Norm bedarf es dafür nicht.
Im zweiten Verfahren trägt der Kläger die Kosten, obwohl der Beklagte den Anspruch anerkannt hat — beide Voraussetzungen liegen vor.
Der Kostentenor bei voller Abweisung lautet „Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens“, und die Begründung ist ein Satz.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.