Die Belehrung im Wortlaut

· Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Dasselbe Urteil, aber ohne Zulassung der Berufung. Der Entwurf der Belehrung lautet: „Gegen dieses Urteil kann innerhalb eines Monats nach Verkündung Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Die Berufung ist zu begründen. Ein Anwaltszwang besteht nicht.“

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    § 58 I VwGO verlangt vier Angaben; fehlt eine, läuft statt der Monatsfrist die Jahresfrist des § 58 II 1 VwGO.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Entwurf ist schon beim Rechtsbehelf falsch: Ohne Zulassung ist nicht die Berufung statthaft, sondern der Antrag auf Zulassung.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Auch Fristbeginn und Adresse stimmen nicht: Die Frist läuft ab Zustellung des vollständigen Urteils, der Antrag geht an das Verwaltungsgericht.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Weil § 58 I VwGO nur vier Angaben verlangt, macht der unrichtige Satz zum Anwaltszwang die Belehrung nicht unrichtig.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die richtige Belehrung steht in vier Absätzen: Rechtsbehelf, Darlegungsfrist, Zulassungsgründe, Vertretungszwang.

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