§ 123 V VwGO — die Kollisionsnorm

Öffentliches Recht IV · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Examenstreffer: 8 von 40 Aufgaben (Bayern) Grundlage der Auswertung

§ 123 V VwGO. „Die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 gelten nicht für die Fälle der §§ 80 und 80a.“

Verlangt: einen Fall der §§ 80, 80a VwGO. Rechtsfolge: Die Absätze 1 bis 3 des § 123 VwGO sind gesperrt.

Vier Beobachtungen zum Wortlaut, und jede einzelne wird in Bearbeitungen verfehlt.

Erstens: gesperrt sind nur die Absätze 1 bis 3. Absatz 4 — die Entscheidung durch Beschluss — und Absatz 5 selbst bleiben unberührt. Das ist ohne praktische Folge, weil § 122 VwGO die Beschlussform ohnehin trägt, zeigt aber, wie genau der Gesetzgeber gezielt hat: Er sperrt das Anordnungsverfahren, nicht die Entscheidungsform.

Zweitens: die Sperre knüpft an die „Fälle der §§ 80 und 80a“ an, nicht an § 80 V VwGO. Es kommt also nicht darauf an, ob ein Antrag nach § 80 V VwGO im konkreten Fall Erfolg hätte oder überhaupt gestellt worden ist. Es kommt darauf an, ob die Konstellation dem Regelungsbereich der §§ 80, 80a VwGO unterfällt — und das tut sie, wenn in der Hauptsache die Anfechtungsklage die statthafte Klageart wäre.

Drittens: die Sperre wirkt in eine Richtung. § 123 V VwGO sagt nicht, dass § 80 V VwGO immer vorgeht, sondern dass § 123 I bis III VwGO in den Fällen der §§ 80, 80a VwGO nicht gilt. Wo weder § 80 noch § 80a VwGO einschlägig sind, greift § 123 VwGO ohne Weiteres — er ist der Auffangrechts- behelf des vorläufigen Rechtsschutzes.

Viertens: die Sperre ist eine Frage der Statthaftigkeit, nicht des Rechtsschutzbedürfnisses. Wer sie unter „Rechtsschutzbedürfnis“ abhandelt, kommt am Ende zum selben Ergebnis, verliert aber die Ordnung der Prüfung — und in einer Aufgabe mit mehreren Anträgen die Übersicht darüber, welcher Antrag über welche Vorschrift läuft.

Die Gegenprobe in einem Satz. Frage nicht „Ist es ein Verwaltungsakt?“, sondern „Wäre in der Hauptsache die Anfechtungsklage statthaft?“. Auf die Verpflichtungsklage, die allgemeine Leistungsklage und die Feststellungsklage antwortet § 123 VwGO.

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema