Der Wortlaut
Sachwalter ist ein Dritter, der nicht selbst Vertragspartei werden soll und der gegenüber dem Verhandlungsgegner eine über das normale Verhandlungsvertrauen hinausgehende, persönliche Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben übernimmt (st. Rspr.).
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- Dritter, der nicht selbst Vertragspartei werden soll
- eine über das normale Verhandlungsvertrauen hinausgehende, persönliche Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben