Sachwalter (§ 311 III BGB)

Schuldrecht AT · Feld 4 · D-4.08 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Sachwalter ist ein Dritter, der nicht selbst Vertragspartei werden soll und der gegenüber dem Verhandlungsgegner eine über das normale Verhandlungsvertrauen hinausgehende, persönliche Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben übernimmt (st. Rspr.).

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Dritter, der nicht selbst Vertragspartei werden soll
  • eine über das normale Verhandlungsvertrauen hinausgehende, persönliche Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben

Fundstellen

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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