Abbruch von Vertragsverhandlungen

Schuldrecht AT · Feld 4 · D-4.04 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Haftung wegen Abbruchs von Vertragsverhandlungen setzt voraus, dass ein Teil zurechenbar das Vertrauen auf das sichere Zustandekommen des Vertrags geweckt und die Verhandlungen sodann ohne triftigen Grund abgebrochen hat; bei einem formbedürftigen Vertrag haftet nur, wer vorsätzlich pflichtwidrig handelt (BGH, Urteil vom 29. März 1996 – V ZR 332/94).

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • zurechenbar das Vertrauen auf das sichere Zustandekommen des Vertrags geweckt
  • ohne triftigen Grund abgebrochen
  • formbedürftigen
  • vorsätzlich

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Feld