Negatives Interesse

Schuldrecht AT · Feld 4 · D-4.06 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Negatives Interesse ist der Betrag, der den Geschädigten so stellt, wie er stünde, wenn die Pflichtverletzung nicht geschehen wäre — also ohne das Vertrauen auf den Vertrag; der entgangene Gewinn aus dem gestörten Vertrag wird nicht ersetzt, wohl aber der Gewinn aus dem verpassten anderen Geschäft.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • wie er stünde, wenn die Pflichtverletzung nicht geschehen wäre
  • ohne das Vertrauen auf den Vertrag
  • entgangene Gewinn aus dem gestörten Vertrag
  • nicht
  • verpassten anderen Geschäft

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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