Der Wortlaut
Positives Interesse ist der Betrag, der den Gläubiger so stellt, wie er bei ordnungsgemäßer Erfüllung stünde; es umfasst den entgangenen Gewinn aus dem Vertrag (§ 252 S. 2 BGB).
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- wie er bei ordnungsgemäßer Erfüllung stünde
- entgangenen Gewinn aus dem Vertrag