Irrtümliche Eigengeschäftsführung

Bereicherungsrecht / GoA · Feld 9 · D-9.09 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

„Die Vorschriften der §§ 677 bis 686 finden keine Anwendung, wenn jemand ein fremdes Geschäft in der Meinung besorgt, dass es sein eigenes sei“ (§ 687 I BGB). Der Ausschluss bleibt auch dann, wenn das Geschäft ausgeführt worden ist und dem Geschäftsherrn genützt hat.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • §§ 677 bis 686
  • keine Anwendung
  • fremdes Geschäft
  • dass es sein eigenes sei
  • ausgeführt
  • genützt

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 687 I BGB · Gesetzeswortlaut

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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