Der Wortlaut
„Ist der Geschäftsführer über die Person des Geschäftsherrn im Irrtum, so wird der wirkliche Geschäftsherr aus der Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet“ (§ 686 BGB).
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- Person des Geschäftsherrn im Irrtum
- wirkliche Geschäftsherr
- berechtigt und verpflichtet
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
§ 686 BGB · Gesetzeswortlaut