Irrtum über die Person des Geschäftsherrn

Bereicherungsrecht / GoA · Feld 9 · D-9.08 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

„Ist der Geschäftsführer über die Person des Geschäftsherrn im Irrtum, so wird der wirkliche Geschäftsherr aus der Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet“ (§ 686 BGB).

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Person des Geschäftsherrn im Irrtum
  • wirkliche Geschäftsherr
  • berechtigt und verpflichtet

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 686 BGB · Gesetzeswortlaut

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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