Der Wortlaut
Geschäftsbesorgung ist jede Tätigkeit in einem fremden Rechts- oder Interessenkreis, gleich ob rechtsgeschäftlich oder tatsächlich. Auch das Erfüllen einer fremden Verbindlichkeit gehört dazu.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- jede Tätigkeit
- fremden Rechts- oder Interessenkreis
- rechtsgeschäftlich oder tatsächlich
- Erfüllen einer fremden Verbindlichkeit
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
§ 677 BGB · am Gesetz gebildet