Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung

Bereicherungsrecht / GoA · Feld 9 · D-9.07 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Der Geschäftsführer handelt, „ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein“ (§ 677 BGB). Die Berechtigung ist relativ – sie muss gegenüber dem Geschäftsherrn bestehen – und reicht nur so weit wie die Abrede.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein
  • relativ
  • gegenüber dem Geschäftsherrn
  • nur so weit wie die Abrede

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 677 BGB · Gesetzeswortlaut

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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