Der Wortlaut
Neutral ist ein Geschäft, das äußerlich keinem Rechts- und Interessenkreis zugeordnet ist. Der Fremdgeschäftsführungswille wird hier nicht vermutet; er muss nach außen hervorgetreten sein.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- äußerlich keinem Rechts- und Interessenkreis zugeordnet
- nicht vermutet
- nach außen hervorgetreten
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
§ 677 BGB · am Gesetz gebildet